Reklame - Gesuch einreichen

Reklame - Gesuch einreichen

Wer eine Reklame anbringen möchte, muss vorher ein Baugesuch einreichen und zuerst die Baubewilligung abwarten. Gibt es Änderungen an einer bereits bewilligten Reklame, beispielsweise von der Grösse oder vom Standort her, werden diese im Einzelfall geprüft. Allenfalls bedarf eine Änderung einer neuen oder zusätzlichen Baubewilligung.

Der kantonale Gesetzgeber hat bestimmte Eigenreklamen als baubewilligungsfrei festgelegt. Fremdreklamen sind immer baubewilligungspflichtig. In Einzelfällen erfordern jedoch auch eigentlich baubewilligungsfreie Reklamen eine Baubewilligung.

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Gemeinde Zuzwil BE
Oberdorf 12
3303 Zuzwil

031 761 02 23

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Nach telefonischer Voranmeldung kann auch ein Termin ausserhalb der Schalterzeiten vereinbart werden:  Tel. 031 761 02 23

 

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