Das Wahl- und Abstimmungslokal befindet sich im Gemeindehaus und ist an den Wahl- und Abstimmungswochenenden wie folgt geöffnet:
Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr
Die letzte Leerung des Briefkastens bei der Gemeindeverwaltung erfolgt am Abstimmungs-/Wahlsonntag um 09.30 Uhr.
Stimmregister
Stimmberechtigte Personen haben das Recht, ihren Eintrag oder die Berichtigung ihres Eintrages im Stimmregister bis jeweils am Dienstag, 16.30 Uhr, vor dem Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag zu verlangen.
Bedingungen / Voraussetzungen zur Stimmabgabe
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zur Stimmabgabe berechtigt.
Verlust des Stimmrechtsausweises
Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Gemeindeverwaltung jeweils bis am Donnerstag, 11.00 Uhr, vor dem Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag ein Doppel verlangen. Das Begehren muss persönlich unter Vorweisen des Passes oder der Identitätskarte gestellt werden.
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
Sie können das Antwortkuvert entweder per Post schicken (bitte frankieren), beim Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen (wird täglich geleert) oder es während den Öffnungszeiten am Schalter abgeben.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
Termine 2024 | Termine 2025 |
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03. März | 09. Februar |
Dienstag | 09:00 - 11:00 | |
Donnerstag | 09:00 - 11:00 |
Nach telefonischer Voranmeldung kann auch ein Termin ausserhalb der Schalterzeiten vereinbart werden: Tel. 031 761 02 23
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