Einladung zur Gemeindeversammlung
Mittwoch, 3. Juni 2026, 20.00 Uhr, Turnhalle, Oberdorf 6
Traktanden
Die Unterlagen liegen in der Gemeindeverwaltung wie folgt zur Einsichtnahme auf:
- Nr. 1 während 7 Tagen vor der Gemeindeversammlung
(ab 27. Mai 2026)
- Nr. 2 - 4 während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung
(ab 4. Mai 2026)
Die in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen sind zu dieser Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.
Eine Orientierung über die Versammlungsgeschäfte erfolgt im Mitteilungsblatt 1/2026, welches allen Haushaltungen zugestellt wird.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen, nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Der Gemeinderat
Jahresrechnung 2025
Fussweg Thalacker
Neugestaltung Schulhausplatz
| Dienstag | 09:00 - 11:00 | |
| Donnerstag | 09:00 - 11:00 |
Nach telefonischer Voranmeldung kann auch ein Termin ausserhalb der Schalterzeiten vereinbart werden: Tel. 031 761 02 23
© 2025 Gemeinde Zuzwil BE, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen» und «Nutzungsbedingungen».