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Einwohnergemeinde Zuzwil BE

Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist gemäss dem geltenden Gemeindegesetz das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Sie findet zwei Mal jährlich im Mai (Rechnung) und November (Budget) statt.

Aufgaben:

  • Wahl des Gemeindepräsidiums und der Mitglieder des Gemeinderates
  • Festsetzung des jährlichen Voranschlages und des Steuerfusses
  • Abnahme der Jahresrechnung
  • Festsetzung und Änderung der wichtigsten kommunalen Erlasse
  • Behandlung von Initiativen

Kompetenzen:

  • Beschlüsse für neue Ausgaben und Zusatzkredite von mehr als 30'000 Franken bei einmaligen und von mehr als 5'000 Franken bei wiederkehrenden Ausgaben
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