Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist gemäss dem geltenden Gemeindegesetz das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Sie findet zwei Mal jährlich im Mai (Rechnung) und November (Budget) statt.
Aufgaben:
- Wahl des Gemeindepräsidiums und der Mitglieder des Gemeinderates
- Festsetzung des jährlichen Voranschlages und des Steuerfusses
- Abnahme der Jahresrechnung
- Festsetzung und Änderung der wichtigsten kommunalen Erlasse
- Behandlung von Initiativen
Kompetenzen:
- Beschlüsse für neue Ausgaben und Zusatzkredite von mehr als 30'000 Franken bei einmaligen und von mehr als 5'000 Franken bei wiederkehrenden Ausgaben